Muss ich bezahlen, wenn ich den Service vorzeitig beende?
Ja, wenn der Dienstleister bereits eingetroffen ist und mit der Aufgabe begonnen hat, bist du verpflichtet, ihn für die geleistete Arbeit sowie für alle zusätzlich entstandenen Kosten (z. B. Reisekosten, Materialkosten, Vorbereitungszeit) gemäß § 611 BGB (Dienstverträge) zu entschädigen.
Darüber hinaus sind die Plattformgebühren von Moovick und die anfallenden Steuern nicht erstattungsfähig, sobald die Aufgabe begonnen hat, da unser Service – die Verbindung von Kunden mit Dienstleistern – als erfüllt gilt, sobald eine Vereinbarung getroffen wurde und die Kommunikation beginnt.
Ausführliche Informationen findest du in unseren Stornierungsbedingungen.