Mitarbeiter im Ausland finden: Ein kompletter Leitfaden
1. Erforderliche Bedingungen: Eintritt in den Arbeitsmarkt
Bist du auf der Suche nach einem Job als Jurist im Ausland? Dann könnte Deutschland genau der richtige Ort sein. Für Bürgerinnen und Bürger aus den EU- und EWR-Staaten (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) gibt es keine Beschränkungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland.
Staatsangehörige aus Drittstaaten müssen einen Aufenthaltstitel erwerben, um auf den Arbeitsmarkt zu gelangen. Das kann ein Aufenthaltsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassung in der EU oder eine Blaue Karte EU sein.
2. Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern aus Ländern der Europäischen Union
Wenn du mit der Mitarbeitersuche beginnst, kannst du dank der uneingeschränkten Freizügigkeit von Arbeitnehmern in der EU von den fehlenden Einschränkungen bei der Arbeitserlaubnis profitieren. Das Gleiche gilt auch für Arbeitnehmer aus Norwegen, der Schweiz, den EWR-Staaten Island und Liechtenstein.
3. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer aus Drittstaaten
Wenn du aus einem Drittland kommst, zum Beispiel aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Europäischen Union (EU), dann brauchst du möglicherweise einen Aufenthaltstitel. Bei den Aufenthaltstiteln kann es sich um eine Aufenthaltserlaubnis, ein Visum, eine Blaue Karte EU, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis EU oder eine Niederlassungserlaubnis handeln. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) genehmigt die Wohnsitze derjenigen, deren Zweck die Beschäftigung ist. Du kannst diese Genehmigung bei den örtlichen Ausländerbehörden in Deutschland oder bei den Visazentren in deinem Land erhalten. Die Beschäftigungserlaubnis erhältst du zusammen mit deiner Aufenthaltsgenehmigung.
Um eine Genehmigung zu erhalten, musst du außerdem nachweisen, dass:
- Du hast ein konkretes Stellenangebot oder einen Vertrag erhalten;
- Es sind keine privilegierten Arbeitskräfte verfügbar, um diesen speziellen Vertrag zu besetzen (Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten oder deutsche Staatsangehörige) und
- Das Stellenangebot ist an die Bedingungen der einheimischen Beschäftigten angepasst.
In Deutschland findest du Arbeitsagenturen in Stuttgart, München, Frankfurt, Essen und Köln, die für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen zuständig sind.
Bewerbungsverfahren
Du solltest die folgenden Dokumente ausfüllen, um deine Bewerbung zu vervollständigen:
- Die Anwendung;
- Stellenbeschreibung (dein Mitarbeiter sollte sie ausfüllen);
- Antrag auf Arbeitsberechtigung und
- Arbeitsvertrag.
4. Soziale Sicherheit für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland
Im deutschen Sozialversicherungssystem sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichert, deren monatliches Einkommen über 450 € liegt, und ihr Beitrag zum System ist von ihrem Einkommen abhängig. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland (einschließlich ausländischer Staatsangehöriger mit Arbeitserlaubnis) auch im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und/oder Ruhestand gut leben können. Allerdings teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zum System zu gleichen Teilen, mit Ausnahme der Krankenversicherungsbeiträge.
Auf der anderen Seite muss der Arbeitgeber die vollen Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Zu dieser Zahlung kommen noch die Schwerbehindertenversicherung, der Mutterschaftsurlaub, der gesetzliche Unfall und die Insolvenz hinzu. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen kann - es sei denn, der Schaden wurde vom Arbeitgeber vorsätzlich verursacht.
5. Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland
Arbeitsfähiges Alter
Du kannst Mitarbeiter/innen mit einem Mindestalter von 15 Jahren einstellen. Allerdings müssen die Jugendarbeitsschutzgesetze beachtet werden, was bedeutet, dass den Mitarbeiter/innen im Laufe des Tages Pausen sowie eine Mittagspause garantiert werden. Die Pausen sollten im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden stehen.
Zahlung
Die meisten Verträge sehen vor, dass die Zahlung am Ende des Monats erfolgt. Wenn die Beschäftigten jedoch nach Vereinbarung eine andere Form der Bezahlung wünschen, ist dies möglich.
Personalwesen
Wenn ein Unternehmen nur 5 Tage pro Woche hat, muss eine Person 40 Stunden pro Woche arbeiten, um als Vollzeitbeschäftigter zu gelten. Wenn ein Unternehmen den Samstag als Arbeitstag einbezieht, sind 48 Stunden pro Woche erforderlich. Die Arbeitgeber sind zwar nicht gesetzlich dazu verpflichtet, aber für Überstunden kann ein Zuschlag gezahlt werden.
Arbeitserfahrung
Wenn du ohne Erfahrung einen Job im Ausland finden willst, könnte es in Deutschland etwas schwierig werden. Es ist zwar nicht unmöglich, aber es könnte etwas Zeit in Anspruch nehmen - deshalb solltest du vorher zumindest einen Freiwilligendienst oder ein Praktikum machen.
6. Berufslizenzen für bestimmte Berufe
Wenn du einen Job im Ausland suchst, informiere dich über die Voraussetzungen für die berufliche Anerkennung in Deutschland.
Regulierte und nicht-regulierte Berufe
Reglementierte Berufe sind Berufe, deren Tätigkeiten gesetzlich geschützt sind. Dazu gehören zum Beispiel Berufe in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Soziales wie Ärzte oder Lehrer. Zu den reglementierten Berufen gehören auch selbstständige Tätigkeiten, wie z. B. Handwerksberufe oder Unternehmen, und Berufsbezeichnungen wie z. B. Ingenieure. Um einen reglementierten Beruf ausüben zu können, sind in der Regel nicht nur berufliche Qualifikationen erforderlich, sondern auch zusätzliche Anforderungen.
Nicht-reglementierte Berufe benötigen keinen gesetzlichen Schutz. Viele Berufe gelten als nicht reglementiert, z. B. Mathematiker/innen, Chemiker/innen, Bürokaufleute, Kfz-Techniker/innen usw.
Berufliche Anerkennung
In Deutschland gibt es ein System namens Deutsche Berufsqualifikation, das als Maßstab für andere ausländische Berufsqualifikationen dient. Es wird durch das Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sowie durch die Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Jemand, der sich im Ausland um einen Job als Ingenieur bewirbt, muss zum Beispiel einen dem System gleichwertigen Abschluss vorweisen können, damit er anerkannt wird. Wie bereits erwähnt, ist für die Ausübung von reglementierten Berufen eine tiefer gehende Genehmigung erforderlich. Nach der Anerkennung erhalten die ausländischen Bewerber die gleichen Berufsrechte wie deutsche Staatsbürger.
Warum ist die berufliche Anerkennung notwendig?
Da die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen es Arbeitnehmern aus der EU/EWR/Schweiz erlaubt, ihre Berufe gelegentlich in Deutschland auszuüben, ohne dass eine Berufsanerkennung erforderlich ist, ist sie nur bei ausländischen Fachkräften notwendig, die ihre Berufe in Deutschland ausüben wollen. Auch wenn sie nicht notwendig ist, wenn du einen nicht-regulierten Beruf ausübst, ist sie dennoch hilfreich bei der Bewerbung In Deutschland kommt es für die Zulassung von Pflegekräften nicht darauf an, woher du kommst, sondern ob du wohnst. Geografisch gesehen können die Pflegekräfte aus dem Ausland in folgende Kategorien eingeteilt werden:
- Nicht-EU-Bürger, die an den Grenzen der EU leben, und EU-Bürger: Kandidaten, die sich für eine Stelle als Krankenpfleger bewerben und in der EU leben oder EU-Bürger sind, haben keine Einschränkungen, um eine Stelle als Krankenpfleger im Ausland in Deutschland zu bekommen;
- Nicht-EU-Bewerber: Bewerber, die außerhalb der EU leben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die du überprüfen musst, z. B. einen Hochschulabschluss mit drei Jahren Berufserfahrung, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder B2 von GOETHE/TELC/OSD, die Überprüfung und Anerkennung von Qualifikationen und natürlich ein Visum und/oder eine Aufenthaltsgenehmigung, um einen Job in Deutschland zu bekommen.
Wenn du ohne Hochschulabschluss einen Job im Ausland suchst, könnte es dich außerdem interessieren, dass eine deutsche Aufenthaltserlaubnis ähnliche Rechte wie eine Blaue Karte bietet, ohne dass ein Hochschulabschluss erforderlich ist, solange der Arbeitgeber die Entscheidung, dich zu beschäftigen, rechtfertigt.
7. Pflegepersonal aus dem Ausland
Arbeitserlaubnis für Studenten
Die Studierenden in Deutschland aus der EU/EWR/Norwegen/Schweiz/Island/Liechtenstein können während ihres Studiums bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten - es ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich, dein Visum oder dein Studienaufenthalt reicht aus. An Feiertagen und in den Ferien kannst du auch Vollzeitschichten übernehmen. Wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, bist du verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Als Nicht-EU-Student kannst du auch mit deinem Studentenvisum arbeiten. Allerdings gibt es Einschränkungen in Bezug auf die Stundenzahl. Grundsätzlich kannst du bis zu 120 Arbeitstage oder 240 halbe Tage in einem Jahr arbeiten.
Wenn du reisen, die deutsche Kultur erleben und etwas Geld verdienen möchtest, hat Deutschland ein Working Holiday Visum für Bürgerinnen und Bürger aus den folgenden Ländern eingeführt: Kanada, Australien, Uruguay, Neuseeland, Japan, Taiwan, Hongkong, Israel, Argentinien, Südkorea, Brasilien und Chile.
Die notwendigen Dokumente, um ein Working Holiday Visum zu beantragen, sind:
- Reiseversicherung
- Ausreichende finanzielle Mittel (zwischen 1200 und 4000 €)
- Visumantragsformulare
- Ein gültiger Reisepass und Fotos
- Ein Motivationsschreiben
- Nachweis über Unterkunft und Flug
- CV
9. Suche nach ausländischen Arbeitskräften über EURES
EURES - European Cooperation Network, das Arbeitsvermittlungsdienste anbietet, dient dazu, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu initiieren und zu erleichtern. Das 1994 gegründete Netzwerk setzt sich dafür ein, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihren Unterschieden (Sprache, Kultur, Gesetze, Zeugnisse usw.) die gleichen Vorteile und Chancen bei der Arbeit haben.
Zum Aspekt der Arbeitnehmer:
Egal, ob du nach Jobs für Deutschsprachige im Ausland, nach Jobs im Ausland für Deutsche oder einfach nach internationalen Jobs im Ausland suchst, EURES wird dir sicher weiterhelfen. Und wenn du wissen willst, wie du dich für einen Job im Ausland bewerben kannst, bietet EURES ebenfalls Informationen und Hilfestellungen.
Auch auf der Arbeitgeberseite - wenn du deine Mitarbeiter suchen willst, um deine Stelle zu besetzen, kannst du dich bei EURES umsehen.
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